Jounalismus gesucht !
[ Das Forum zu den Themen bei "www.henrytrefz.de" ] Geschrieben von rupp am 06. März 2001 15:52:17:
Günther Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf.......Da mein Anliegen nirgends Verständnis findet – Suche ich Spezialisten die die Angelegenheit so beschreiben das mein Not überhaupt verstanden wird.
Problem....?
Als Legastheniker ( Bilddenker ) bin ich nicht Dumm. aber behindert, die Angelegenheit Schriftdeutsch zu formulieren.
Wenn ich also von KUNST rede, meine ich die Zusammenfassung, Theater, Malerei, Schriftsteller.
Wenn ich von Kunst-FREIHEIT rede, meine ich die Zusammenfassung, ( Frau oder Mann ) jeder darf, dass Er meint, das er Kunst machen kann.
Jeder ist Künstler.
Wenn ich Ergo, von der KUNST-FREIHEITS-GARANTIE rede, meine ich das Versprechen, dieser unserer Gesellschaftsordnung, jeder, zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise Kunst ausüben darf, ohne das irgend ein Behördenspinner meint. Das nach fünfzig Jahren Grundgesetz, an der Zeit sei Jedermanns Kunstfreiheits-Garantie, exemplarisch und Spezialpräventiv aus der Garantie rauszunehmen.
Wenn man dann, am Ende jedes Bemühens, das man sich gegen den Behördenwahnsinn zur Wehr gesetzt hat, in den Trümmer einer Illusion steht, statt auf ein erfülltes Künstlerleben zurückzublicken. Wie erklärt man einem Außenstehenden, dass man dem Chaos Unschuldig ist?????Einleitung Von: Erwin D.
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Betreff: Antwort:
Wenn ich das recht verstanden habe, wollen Sie Kunstwerke auf öffentlichen Straßen verkaufen und die Stadt meint, das ginge nur mit ihrer Genehmigung. Die Richter stimmen dem zu mit dem Hinweis, gegen eine verweigerte Genehmigung kann man dann ja immer noch klagen.
Sie sind der Meinung, die Kunstfreiheit könne nicht genehmigungspflichtig sein, also darf man erst mal ohne zu fragen. Richtig verstanden, stimmt das soweit?
Ich stelle mir jetzt mal folgende Situation vor: an der belebtesten Stelle einer Fußgängerzone hat eine Schüler-Rockband ihre Anlage aufgebaut und versucht, gegen den Verkehrslärm anzukämpfen. Zehn Meter weiter steht ein singender Trupp der Heilsarmee, der sich nicht nur auf die Kunst-, sondern auch auf die Religionsfreiheit beruft. Ein Bürgermeisterkandidat möchte gegenüber am Lautsprecher von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, kommt aber nicht mehr durch. Der Zeitungsverkäufer (Pressefreiheit) und der Pflastermaler (Kunstfreiheit) streiten etwas weiter entfernt mit dem Wachturm-Verkäufer (Religions- und Pressefreiheit) um den besten Platz beim U-Bahn-Eingang.Drei Stockwerke weiter oben sitzt ein Jura-Student in seinem Zimmer, ärgert sich darüber, daß er bei all dem Lärm nicht mehr für die Klausur lernen kann (Wissenschaftsfreiheit), Kopfweh bekommt (körperliche Unversehrtheit) und fragt sich nun, wer denn über das "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" (Art. 2 Abs. 1 GG) hier entscheiden soll. Der Verkehrspolizist unten an der Ecke per Platzverweis? Das Amtsgericht (die einstweilige Verfügungen kommen frühestens am Montag)? Oder der vom Volk gewählte Stadtrat, vertreten durch sein Ordnungsamt, im Voraus und mit dem Bemühen, das ganze örtlich und zeitlich praktikabel zu verteilen?
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Antwort zur Sache.
Das aufgezeigte Straßenspektakel, das dem Jura-Studenten Kopfschmerzen verursacht, ist dem Alltag einer Fußgängerzone keine Realität, Ausnahme, der Lautverstärker einer Rockband dient einem Straßenfest, Weihnachtsmarkt oder sonst einem Straßenereignis, der Stadtrat ( nebenbei Vorsitzender einer Werbegemeinschaft oder sonst wie Privat) über das vermieten öffentlichen Straßenland an Wurst- Bier- und Weihnachtsbuden auch noch ein bisschen Taschengeld verdient.
So gesehen ist nichts dagegen einzuwenden, dass Kunst- und Religionspraktikanten von den besten Plätze am U/Bahneingang, praktikabel, Öffentlicher Ordnung, verjagt werden.
Nach dem Straßenfest die Kommune und der Stadtrat den Straßenverkauf abgesahnt haben, ist die Fußgängerzone wieder Normalgebrauch.Damit das Folgende verstanden wird, möchte Ich darauf hinweisen, dass es bei Nutzung einer Fußgängerzone für die Kommunikation allgemein und Kunst speziell, nicht um die straßen- verkehrs- rechtlichen Belange auf dem Kamener Kreuz handelt,
Die juristische Frage: was ist höherwertig, Freie Fahrt für freie Bürger, oder Kunst- und Religionsausübung, ist nichts dagegen einzuwenden, das Kunst- oder Religonsfreiheit, der Freien Fahrt freier Bürger zurücktreten muss. So gesehen - die Kunst- oder Religionsausübung auf dem Kammener Kreuz, über den Allgemeingebrauch einer Straßennutzung hinausgeht, wird auch niemand daran interessiert sein, ungefragt einer behördlichen Erlaubnis, auf dem Kamener-Kreuz Religion, Kunst oder eine Rockband zu vermitteln.
Anders, eine Fußgängerzone( der Kommunikation vorbehalten ). installiert sich Straßenkunst und -Religion in den Fußgängerzonen und nicht auf der Autobahn oder mitten einer belebten Straßenkreuzung.Dass sich eine Fußgängerzone, dadurch, zu einem anderen Forum entwickelt, als dem Zugang zu den Glaspalästen der Kaufhäuser geplant, - Der Standortanmieter einer Fußgängerzone unter Kommunikation etwas anderes versteht, Dass er Kommunikation auch noch mit Penner und Stadtstreicher teilen soll, da ist der KaufhausBaron schließlich auch steuerzahlender Bürger.
Da läst sich ein Stadtrat, vertreten durch das Ordnungsamt schon was einfallen, den einfachen (Straßenkünstler) nicht nur aus der Kommunikativen Straßennutzung, auch noch aus dem Rechtsanspruch einer Zugangsgenehmigung zu verdrängen.
Und genau in diesem Interessenkonflikt, Stadtrat gegen kleinen Mann von der Straße, entwickelt sich meine Sprachlosigkeit.Nun ließe sich der Jahrzehnte lange Streit, Ordnungspolitik gegen Kunstfreiheit, mit der Kurzformel abschließen, Ich habe dem Streit trotzdem Gewonnen.
Wie aber erklärt man einem Normalo, der mit der Sinnanwendung Kunstfreiheit nichts am Hut hat?
Den 30 Jahre langen Wahnsinn zur Ausgangssituation: „Mann begreifen sie doch Endlich: nur Das malen, nicht aber das Verkaufen von Bilder ist durch Art.5 Abs.3 GG geschützt"!Wer kann will helfen, denn Wannsinn allgemeinverständlich zu formulieren?